Die Mobilitätsprämie ist eine befristete steuerliche Förderung für Geringverdiener. Als Steuervergütung können Arbeitnehmer, deren Lohn keiner pauschalen Besteuerung unterliegt, eine steuerfreie Mobilitätsprämie von 14 Prozent beantragen. Die Regelung betrifft diejenigen, bei denen die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer zu keiner steuerlichen Entlastung geführt hat. Die Maßnahme aus dem Steuerentlastungsgesetz gilt für den Zeitraum 2021 bis 2026.
Die Bundesregierung hat ein drittes Entlastungspaket auf den Weg gebracht, um die Folgen des Krieges in der Ukraine und der Energiekrise abzumildern. Einige der darin beschlossenen Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages, der Entfernungspauschale sowie des Arbeitnehmer-Pauschbetrages wirken sich auf die Mobilitätsprämie aus.
Für weitere Fragen zur Mobilitätsprämie wenden Sie sich an die Experten der Kanzlei Altehoefer für Internationale Steuerberatung.