Arbeitgeber können ihren Beschäftigten bis Ende 2024 eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro steuerfrei zukommen lassen. Das sieht das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung vor. Die steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung können Unternehmen zusätzlich zum Lohn überweisen. Einen Anspruch auf die 3.000 Euro-Prämie haben Beschäftigte jedoch nicht. Ob und wie viel für die Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird, entscheiden die Arbeitgeber freiwillig.
Die Politik stellt mit ihrem Verzicht auf Sozialabgaben nur die Weichen dafür und hofft, dass die Sonderzahlung möglichst flächendeckend in Deutschland umgesetzt wird. Einschränkungen beim Beschäftigungsverhältnis sind bisher nicht bekannt – die Prämie ist also auch für Teilzeit- oder Minijobber möglich.
Für weitere Fragen zur Inflationsprämie wenden Sie sich an die Experten der Kanzlei Altehoefer für Internationale Steuerberatung.