Energiepreispauschale

Der Deutsche Steuerberaterverband forderte bereits im April 2022 von einer Besteuerung der EPP abzusehen. Aus rechtssystematischen Gründen kritisierte der Verband, dass dieser Zuschuss einer Einkunftsart im Einkommenssteuergesetz zugeordnet wird. Dennoch trat das Steuerentlastungsgesetz 2022 ohne Anpassungen bei der Steuerpflicht der EPP in Kraft.

Es bleibt abzuwarten, ob schon bald der Bundesfinanzhof oder das Bundesverfassungsgericht die Steuerpflicht dieser Entlastungsmaßnahme unter die Lupe nehmen wird. Inwieweit das Einlegen eines Einspruchs und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens – zum gegenwärtigen Zeitpunkt oder später – sinnvoll ist, ist im Einzelfall zu entscheiden.

Für weitere Fragen zur Energiepreispauschale wenden Sie sich an die Experten der Kanzlei Altehoefer für Internationale Steuerberatung.

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