Die neuen Berechnungsgrundlagen sollen den realen Verkehrswert berücksichtigen. So rechnet etwa der Verband Haus und Grund mit Steigerungen von 20 bis 30 Prozent bei den Bewertungen von Immobilien. Liegen keine Vergleichsdaten für den örtlichen Immobilienmarkt vor, wird vom kommenden Jahr an für die Bewertung auf veränderte Berechnungsgrundlagen und erhöhte Bewertungsfaktoren zurückgegriffen. Der Bundesfinanzminister geht allerdings davon aus, dass dies nur wenige Fälle sein werden. Die entsprechenden Verfahren des Bewertungsgesetzes würden nur dann genutzt, wenn die örtlichen Gutachterausschüsse nicht die Möglichkeit haben, den Verkehrswert festzustellen.
In welchen Orten oder Regionen konkret Immobilien von den Veränderungen betroffen sein werden, dazu liegt keine bundesweite Übersicht vor. Nicht überall in Deutschland liefern die Gutachterausschüsse regelmäßig Marktdaten der Bodenwerte. Und auch wenn, wie in Rheinland-Pfalz, alle zwei Jahre ein Landesgrundstücksmarktbericht vorgelegt wird, ist in gefragten Regionen und Lagen bei gestiegenen Marktpreise mit Erhöhungen zu rechnen.
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