Verlustverrechnung – Beschränkung wird auf 20.000 Euro angehoben

Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 bzw. 2021 ist die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften und wertlosen Kapitalanlagen auf 20.000 Euro begrenzt. Bisher lag die Grenze bei 10.000 Euro.

Die Regelung gilt bei Verlusten aus Termingeschäften, die nach dem 31. Dezember 2020, und bei Verlusten aus Kapitalanlagen, die nach dem 31. Dezember 2019, entstanden sind. Für die Verrechnung der Verluste ist eine Reihenfolge festgelegt.

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