Rechteüberlassung – Weltweite einmalige Lizenzzahlungen für Rechte

Überlässt ein ausländischer Verkäufer zeitlich unbefristet Rechte, so muss er eine Steuererklärung in Deutschland abgeben. Vorausgesetzt, die Rechte sind in einem inländischen Register eingetragen. Bis zum 30. Juni 2022 muss für alle offenen Fälle eine vereinfachte Steuererklärung eingereicht werden.

Beim „Verkauf“ oder der zeitlich unbegrenzten Überlassung der Rechte liegt auch bei Zahlung durch eine Person, die nicht in Deutschland ansässig ist, an eine andere Person, die ebenfalls nicht in Deutschland ansässig ist, dennoch eine beschränkte deutsche Steuerpflicht vor. Die nachträgliche Steuerentrichtung entfällt oder reduziert sich in den entsprechenden DBA-Fällen.

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